Der Bundesrat soll nach dem von EVP-Nationalrat Marc Jost, BE, eingereichten Vorstoss die Gesetze so ändern, dass sich die Anpassungen der Mindestansätze bei den Familienzulagen künftig am sogenannten Mischindex orientieren.
«Heute werden die Familienzulagen nur dann angepasst, wenn der Landesindex der Konsumentenpreise um mindestens 5 Punkte gestiegen ist. Der Lohnindex spielt dabei keine Rolle. Entsprechend sind die Familienzulagen seit 2006 unverändert geblieben – trotz zum Teil starker Inflation.»
Marc Jost, Nationalrat, BE
AHV, BVG, Ergänzungsleistungen oder IV werden bereits heute nach dem Mischindex angepasst. Dieser be-rücksichtigt sowohl die Konsumentenpreise als auch den vom Bundesamt für Statistik ermittelten Lohnindex. In den letzten zwanzig Jahren ist die Mindestrente bei der AHV entsprechend um ca. 0,8 Prozent pro Jahr ge-stiegen.
Familienzulagen bieten eine Unterstützung für alle Familien, unabhängig vom gewählten Betreuungs- und Erwerbsmodell. Sie erlauben den Familien, ihr Familien- und Betreuungsmodell selbst zu wählen. Sie tragen so dazu bei, die Kinderbetreuung unabhängig vom Familienmodell finanziell tragbar zu machen.
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