Nationalrat stimmt EVP-Lösung für Langzeitbleibende im Nothilfesystem zu

Rund 3000 Menschen stecken in der Schweiz nach dem alten Asylrecht im sogenannten «Nothilferegime» fest. Ihnen wurde nach abgelehntem Asylbescheid die Rückkehr in ihre Heimatländer verwehrt. Sie leben seit Jahren in Nothilfeunterkünften, dürfen nicht arbeiten und müssen mit Nothilfe auskommen - ohne jegliche Perspektive. Die EVP fordert den Bundesrat in einer Motion auf, diesen Langzeitbleibenden in einer einmaligen humanitären Aktion unter klar definierten Bedingungen den Aufenthaltsstatus dauerhaft zu regeln. Der Nationalrat hat diese Lösung heute gutgeheissen.

Symbolbild

Langzeitbleibende sind Personen, die einen negativen Asylentscheid erhalten haben, jedoch auf Dauer nicht in ihre Länder zurückkehren können, weil z.B. diese sich weigern, sie wieder einreisen zu lassen oder ihnen die nötigen Reisedokumente auszustellen. Das gilt etwa für tibetische Asylsuchende aus Indien oder Nepal. Wenn diese Langzeitbleibenden – 40 Prozent davon sind Frauen und Kinder – ihren Asylantrag noch nach altem Asylrecht gestellt hatten, fielen sie bei einem negativen Asylentscheid unter das sogenannte Nothilfe-Regime.

«Es handelt sich um etwa 3000 Menschen. Sie harren seit Jahren isoliert in Nothilfeunterkünften aus, dürfen nicht arbeiten, auch wenn sie eine Landessprache sprechen und müssen mit der Nothilfe von 8 bis 10 Franken pro Tag leben. Sie können nicht zurück, dürfen sich jedoch auch nicht integrieren und haben keinerlei Perspektive.»
Nationalrat Nik Gugger, ZH

Solche Situationen des Langzeitbezugs sind gemäss einem Bericht der eidgenössischen Migrationskommission gar nicht vorgesehen. Die abschreckende Wirkung der Nothilfe funktioniert hier nicht, da die Betroffenen nicht zurückkehren können. Bei Langzeitbleibenden, die auf Dauer nicht ausreisen können, ist das Nothilfe-Regime so zu einem strukturellen, endlosen Unrecht gewachsen, das dringend und rasch einer Überarbeitung bedarf.
 

Eine Win-Win-Lösung für alle
EVP-Nationalrat Nik Gugger fordert in der Motion Streiff den Bundesrat auf, nur für diese begrenzte Zahl «altrechtlicher» Fälle mit einer einmaligen humanitären Aktion den Aufenthaltsstatus dauerhaft zu regeln – vorausgesetzt sie sind willens und in der Lage, sich zu integrieren und sie sich mindestens eine Landessprache angeeignet haben.

«Diese pragmatische und innovative Lösung spart zum einen  Bund und Kantonen erhebliche Kosten in Millionenhöhe. Diese Menschen dürfen dann nämlich einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Und sie ermöglicht den Betroffenen ein menschenwürdiges Leben sowie persönlich und beruflich endlich wieder eine Perspektive.»
Nationalrat Nik Gugger, ZH

Kontakt:
Nik Gug­ger, Vize­prä­si­dent EVP Schweiz und Natio­nal­rat: 079 385 35 35
François Bachmann, Vizepräsident EVP Schweiz (Romandie): 079 668 69 46
Roman Rutz, Generalsekretär EVP Schweiz: 078 683 56 05
Dirk Meisel, Leiter Kommunikation EVP Schweiz: 079 193 12 70