Für eine Politik mit Werten
Politik mit "christlichen Werten"- was ist das? Als EVP Aargau haben wir Werte definiert, die sich aus unserem christlichen Glauben ableiten lassen und unserem politischen Handeln zugrunde liegen sollen. Diese Werte prägen mein politisches Handeln:
Dialogfähigkeit: Wir nehmen die Anliegen unserer Mitmenschen ernst und sind offen für den Dialog mit allen politischen Akteuren.
Glaubwürdigkeit:Wir sind verlässlich, auch wenn andere nicht hinschauen.
Hoffnung: Wir rechnen mit einer Dimension ausserhalb unserer Realität, weshalb wir positiv und zukunftsorientiert politisieren.
Nachhaltigkeit:Unsere Entscheide beruhen auf langfristigen Überlegungen.
Transparenz:Wir führen keine verdeckte Agenda und können die Beweggründe unserer Entscheidungen jederzeit offenlegen.
Unabhängigkeit: Wir begegnen politischem Lobbyismus kritisch und ziehen die unterschiedlichen Interessengruppen ausgewogen in unsere Entscheidungen mit ein. Wir sind keinem Geldgeber verpflichtet.
Das Leitbild, aus welchen die Werte stammen, findet sich hier.
Politische Schwerpunkte
Beim Definieren von politischen Zielen darf nicht vergessen werden, dass man als Legislativpolitiker nicht alleine ist (ich bin einer von 140 Grossräten). Dadurch besteht der Hauptteil meiner Arbeit darin, auf Vorstösse anderer oder der Regierung zu reagieren. In diesem Reagieren sind mir folgende Grundsätze wichtig: Förderung der Solidarität, Stärkung von Beziehungen und Familien, Subsidiaritätsprinzip, Nachhaltigkeit (Schutz der Umwelt, finanzielle Stabilität).
Persönlich treibe ich folgende politische Ziele schwerpunktmässig voran:
- Reduktion der Umweltbelastungen im Mobilitätsverhalten:Unser Mobilitätsverhalten belastet die Umwelt stark. Nebst den Emissionen von Treibhausgasen durch Verbrennungsmotoren vermindert die Verkehrsinfrastruktur Landschaftsflächen und verbraucht zusammen mit den Fortbewegungsmitteln beschränkt verfügbare Ressourcen – deren Abbau wiederum grössere Umweltbelastungen nach sich zieht. Aus diesem Grund ist auf ein umweltschonenderes Verkehrsverhalten und allgemein weniger Verkehr hinzuarbeiten.
Dies kann umgesetzt werden, indem z.B. der öffentliche Verkehr in ländlichen Regionen ausgebaut wird, digitale Möglichkeiten in der Mobilität mehr genutzt werden (Carsharing, Autostopp), der Rad- und Fussverkehr gefördert oder raumplanerische Massnahmen zur Reduktion der Arbeits- und Alltagswege eingesetzt werden. - Zwischenmenschliche Beziehungen stärken - Beziehungskompetenzen fördern: Eigentlich ist die Ehe ein Erfolgsmodell: Mehr als die Hälfte all jener, die heiraten, bleiben bis zum Tode des einen Partners zusammen. Andererseits können unglückliche Beziehungen zu extremen psychischen Belastungen führen. Gleichzeitig bergen solche unglücklichen Beziehungen und auch darauffolgende Trennungen ein grosses finanzielles Risiko, welches den Betroffenen viel Leid und der öffentlichen Hand hohe Kosten verursachen können. Hier gilt es, präventiv anzusetzen, z.B. durch Stärkung der Beziehungen mithilfe von einem ausgebauten Beratungs- und Schulungsangebot. Dabei soll der Fokus explizit auf der Stärkung von Beziehungen stehen und nicht auf dem Aufbauen zusätzlicher Hindernisse bei der Scheidung oder Eheschliessung.
- Alkoholmissbrauch reduzieren, indem der Verkauf von Alkohol zum Mitnehmen in der Nacht verboten wird:Verschiedene Kantone verbieten in der Nacht (z.B. zwischen 22:00 und 06:00) den Verkauf von Alkohol zum Mitnehmen (hauptsächlich Tankstellenshops und Bahnhofsläden). Die Wirkung dieser Massnahme auf die Verkehrssicherheit, die Gewalttaten und die Alkoholvergiftungen sind nachgewiesen. So reduzierten sich die Hospitalisierungen mit einer Alkoholvergiftung im Kanton Waadt durch die Einführung dieser Regelung um einen Fünftel. Ich arbeite dafür, dass eine ähnliche Regelung im Kanton Aargau auch eingeführt wird.
Diese drei Punkte sind übrigens Teil des Schwerpunktprogramms der EVP Aargau, welches sich hier findet.
Aktuelles Wirken
Reduktion der Umweltbelastungen im Mobilitätsverhalten
- 20.157: Interpellation betreffend Datengrundlage und Innovationsprozesse im Verkehrsbereich
- 20.55: Motion betreffend Aufnahme des Ziels "Vermindern des Ressourcenverbrauchs und der Belastung von Mensch und Umwelt" in die Mobilitätsstrategie mobilitätAARGAU
- 20.6: Interpellation betreffend Kostenverteilung zwischen Gemeinden und Kanton beim Strassenbau
- 19.261: Motion betreffend Aufnahme des Ziels "Reduktion des CO2-Ausstosses" in die Mobilitätsstrategie mobilitätAARGAU
- 19.200: Interpellation betreffend Ausbau der A1 auf sechs Spuren zwischen Aarau Ost und Birrfeld (zusammen mit Maurus Kaufmann, Grüne)
- 19.127: Interpellation betreffend Einbezug innovativer Verkehrslösungen in die langfristige Verkehrsplanung des Kantons Aargau
Alle diese Vorstösse wirken in die Richtung einer Reduktion der zurückgelegtem Kilometer im motorisierten Individualverkehr (MIV). Mit den beiden Motionen (19.261, 20.55) sollen die strategischen Grundlagen geschaffen werden, um längerfristig die Investitionen der kantonalen Verkehrspolitik stärker auf den öffentlichen und den Fuss- und Radverkehr umzulagern. Mit der Interpellation 20.6 wurde angefragt, wie die Kosten des Kantonsstrassenbaus stärker durch den MIV gedeckt werden kann.
Die Interpellationen 19.127 und 20.157 stellen Fragen zur Datengrundlage im Mobilitätsverhalten der Aargauer Bevölkerung sowie zu möglichen innovativen Lösungen zur Reduktion des MIV. Mit der Interpellation 19.200 wurde angefragt, inwiefern ein Ausbau der A1 auf sechs Spuren sich mit den Pariser Klimazielen vereinbaren lässt.
Alkoholmissbrauch reduzieren
- 19.365: Interpellation betreffend zeitliche Verkaufseinschränkungen von alkoholhaltigen Getränken zum Mitnehmen
Der Regierungsrat hat die Anfrage über den Sinn und die Möglichkeit einer ähnlichen Regelung wie in den westschweizer Kantonen (nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol zum Mitnehmen) äusserst positiv beantwortet und prüft die Einführung dieser Regelung im Rahmen der zu erarbeitenden Suchtstrategie.
Tragfähigkeit der Schule gewährleisten
- 20.234: Interpellation betreffend obligatorische Berufseinsteigerkurse für Lehrpersonen im Kanton Aargau (zusammen mit Maya Bally, CVP)
Im Kanton Luzern besuchen berufseinsteigende Lehrpersonen einen obligatorischen Kurs während der Sommerferien. In diesem Kurs erarbeiten sie in Zusammenarbeit mit erfahrenen Lehrpersonen, Experten und anderen Berufseinsteigenden die Grobplanung für das kommende Schuljahr und erhalten auf ihre konkrete Situation (Klassenstufe, Klassengrösse, Fächer, ...) wichtige Tipps. Ein Angebot, welches auch im Kanton Aargau den Lehrpersonen den Berufseinstieg vereinfachen könnte?
Menschenhandel und Arbeitsausbeutung konsequent verfolgen und sanktionieren
- 20.269: Interpellation betreffend Massnahmen gegen Lohndumping, Arbeitsausbeutung und andere Missbräuche im Arbeitsmarkt
Leider existiert Menschenhandel und Arbeitsausbeutung auch im Kanton Aargau. Das Aufdecken von Arbeitsausbeutung ist Sache der Arbeitsinspektoren/-innen und Arbeitsmarktinspektoren/-innen sowie der Strafverfolgungsbehörde. Leider sind diese Behörden im Kanton Aargau im interkantonalen Vergleich äusserst knapp ressourciert. Die eingereichte IP fragt nach, inwiefern mit dieser knappen Personalsituation die Arbeitsausbeutung überhaupt effektiv erkannt werden kann und welchen Handlungsbedarf der Regierungsrat zu einem besseren Schutz vor Arbeitsausbeutung im Kanton Aargau sieht.
Weitere Themen
- 20.193: Interpellation betreffend Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (Notbedarf) (zusammen mit Urs Plüss, EVP)
Wird eine Person betrieben, muss ihr mindestens der Notbedarf zur Deckung der alltäglichen Kosten gelassen werden. Allerdings werden zu diesem Notbedarf die Steuern nicht hinzugezählt, sodass diverse Betriebene effektiv über weniger als den Notbedarf verfügen. Hier fragten wir an, wie man diese Problematik lösen könnte.
- 20.168: Interpellation betreffend Strafbefehlsgebühren bei Verstössen gegen Bestimmungen aus den Corona-Verordnungen
Personen, die gegen Bestimmungen aus den Corona-Verordnungen verstiessen wurden in gewissen Fällen im Strafbefehlsverfahren gebüsst - was dann zu sehr hohen Strafbeträgen aufgrund der Strafbefehlsgebühren führte. So hatte z.B. eine Besitzerin eines Selbstbedienungsladens für Dekomaterial für ein Gestell, das sie nicht gesperrt hatte Fr. 300.00 Busse und Fr. 800.00 Strafbefehle zu bezahlen. Wir fragten hier nach Möglichkeiten, wie die Strafbefehlsgebühren in solchen Fällen erlassen werden können.
- 20.159: Interpellation betreffend Rückerstattungen aus durch Schuldnerinnen und Schuldnern bezahlten Verlustscheinen im Bereich der Krankenkassen
Wenn jemand die Krankenkassenprämien länger nicht bezahlt, landet er/sie auf der Schwarzen Liste - das bedeutet, dass die Krankenkasse nur im Notfall bezahlt. Gleichzeitig bezahlt die Wohngemeinde dieser Person 85% der Krankenkassenprämie (inklusiv Mahn- und Betreibungsgebühren). Der Schuldschein bleibt aber bei der Krankenkasse. Zahlt dann der Schuldner seine Schulden der Krankenkasse, muss diese davon nur 50% an die Gemeinde zurückzahlen, das führt dazu, dass in gewissen Fällen die Krankenkassen 135% der Schulden bezahlt erhalten (100% durch den Schuldner und 35% durch die Gemeinden). Hier wurde angefragt, was der Kanton unternimmt, dass dieser Systemfehler endlich behoben wird.
- 20.108: Interpellation betreffend Nutzung des Innovationspotenzials durch die von der COVID-19-Pandemie verursachte stärkere Nutzung von Homeoffice und Fernunterricht
Durch den Lockdown wurde für diverse Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung die Möglichkeit zur Nutzung von Homeoffice geschaffen. Die Interpellation fragt nach, welche Auswirkungen dies auf die Arbeitsmoral und Leistungen hatte und inwiefern eine verstärkte zukünftige Nutzung von Homeoffice möglich wäre.
- 19.353: Interpellation betreffend Überprüfung der Steuerabzüge
Mit dieser Interpellation wurde nachgefragt, wo allenfalls Optimierungspotential bei den Steuerabzügen bestünde.
- 19.70: Interpellation betreffend nachhaltige Anlagefonds und Vorsorgelösungen bei der Aargauischen Kantonalbank
Mit dieser Interpellation wurde darauf hingewiesen, dass die Aargauer Kantonalbank beim WWF-Umweltrating nur mässig abgeschnitten hatte und nachgefragt, inwiefern die AKB in den nächsten beiden Jahren einen Ausbau von "Anlagefonds oder Vorsorgelösungen, die besonders auf ökologisch nachhaltige Produkte fokussieren", anstrebt. Rund ein Jahr später hat die AKB damit begonnen, Green Bonds im Umfang von Fr. 100 Mio. auszugeben (wobei der Verwaltungsratspräsident angibt, dass dies aus eigener Überzeugung geschehe und nicht aufgrund des Vorstosses ... :) ).
Das habe ich bereits bewirkt
Mit dieser Motion forderten wir, dass ein messbares Ziel zur Reduktion von Ressourcenverbrauch und der Belastung von Mensch und Umwelt in die Mobilitätstrategie (wichtigstes Dokument zur langfristigen kantonalen Verkehrsplanung) des Kantons Aargau aufgenommen wird. Der Regierungsrat nahm die Motion entgegen, wollte sie aber gleichzeitig abschreiben (also nichts machen). Eine Mehrheit des Grossen Rats (69 : 65, bei 2 Enthaltungen) folgte unserem Antrag und hielt die Motion aufrecht. Nun hat der Regierungsrat drei Jahre Zeit, um die in der Motion genannten Forderungen umzusetzen.
7.5.2019 Beibehaltung der Möglichkeit, dass Anwälte als nebenamtliche Richter tätig sein können
Im ersten Entwurf der Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes wollte die Regierung bei den nebenamtlichen Richtern eine Klausel einführen, welche die Kanzleien, in welchen der entsprechende nebenamtliche Richter als Anwalt tätig ist, vom gesamten Gerichtsbereich ausschliessen würde. Dies hätte zur Folge gehabt, dass im Aargau tätige Anwälte fast keine Chance mehr gehabt hätten, als nebenamtliche Richter tätig zu sein. Dies hätte besonders beim Verwaltungsgericht zu einem starken Verlust von Know-How und massiven Zusatzaufwänden für die hauptamtlichen Richter geführt. In der ersten Lesung stellte ich daher den Antrag, diese Passage so zu überprüfen, dass es für Anwälte weiterhin möglich sein sollte, als nebenamtliche Richter tätig zu sein. Der Antrag wurde vom Grossen Rat mit 137:0 Stimmen überwiesen.
27.11.2018 Erhöhung Lektionenzahl für Frühfranzösisch im Übergangsjahr 2020/21
Weil mit dem Lehrplan 21 der Französischunterricht von der 6. in die 5. Klasse vorverlegt wird, werden im Übergangsjahr 2020/21 die Sechstklässler 4 Wochenlektionen Unterricht erhalten (anstelle von 3). Der Regierungsrat wollte diese zusätzliche Lektion Französisch durch Austausch mit einer ungebundenen Lektion kompensieren. Ungebundene Lektionen sind für die Schulen frei einsetzbare Lektionen, z.B. für Halbklassenunterricht im Werken, und dringend benötigt. In der Budgetdebatte obsiegte vorerst der Antrag der Regierung äusserst knapp. Gegen Ende der Debatte stellte ich jedoch einen Rückkommensantrag zu diesem Bereich, welcher angenommen wurde - schliesslich beschloss der Grosse Rat mit 70:65 Stimmen, das Budget so zu erhöhen, dass die zusätzliche Frühfranzösischlektion nicht mit ungebundenen Lektionen kompensiert werden muss.
20.11.2018 Rückgängigmachung der Sparmassnahme E16-320-8 (Reorganisation Instrumentalunterricht an den Mittelschulen)
Die Sparmassnahme E16-320-8 sah vor, im Instrumentalunterricht an den Mittelschulen 1.4 Mio. Franken einzusparen. Dabei wurde gleichzeitig auch der gesamte Instrumentalunterricht an den Mittelschulen reorganisiert. Aufgrund von Falschannahmen und Rechnungsfehlern stellte sich dann bald aber heraus, dass diese "Sparmassnahme" zu Mehrkosten von 2.7 Mio. Franken im Jahr 2018 geführt hatte. Diese Mehrkosten musste der Regierungsrat innerhalb des Aufgabenbereichs der Mittelschulen kompensieren. Somit wurde das Ziel der vom Grossen Rat beschlossenen Sparmassnahme klar verfehlt und es bestand die Gefahr, dass der Grosse Rat auf seinem beschlossenem Sparauftrag beharrt. Dies hätte für den Instrumentalunterricht im Jahr 2019 ca. 4 Mio. Franken weniger Budget als 2018 bedeutet, was äusserst schwierig für alle Betroffenen gewesen wäre. In dieser Unsicherheit haben dann Christoph Hagenbuch und ich eine Motion eingereicht, welche in Zusammenarbeit mit den anderen Parteien und dem Verband der Instrumentallehrpersonen so abgeändert wurde, dass die Sparmassnahme und damit auch grosse Teile der Reorganisation rückgängig gemacht wurden. Die abgeänderte Motion überwies der Grosse Rat mit 109:10 Stimmen (bei 11 Enthaltungen).